Wohnungseigentumsrecht

Immer mehr Menschen tun sich in Wohngemeinschaften oder Wohnprojekten zusammen. Die Motivation reicht von praktisch-wirtschaftlichen bis zu ökologischen und sozialen Gründen, wie z.B. generationenübergreifendes Wohnen.

Rechtlich bedeutet das Wohnen in einem gemeinsamen Objekt in der Regel, dass das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) Anwendung findet. Die Regelungen dieses Gesetzes sind im Großen und Ganzen vernünftig, werden aber Ihren individuellen Zielvorstellungen, Anforderungen und Bedürfnissen nicht notwendig gerecht. Daher ist es für Wohnprojekte und -gemeinschaften meist sinnvoll, die eigenen Vorstellungen zu klären und vertraglich zu regeln.

Menschlich bedeutet das gemeinsame Wohnen zunächst eine Reise ins Ungewisse. In einem Wohnprojekt sind zwangsläufig Vermögenswerte im Spiel. Der Umgang damit, z.B. im Zusammenhang mit Investitionen, aber auch das ganz normale Zusammenleben, können ungeahnte Emotionen hervorrufen. In diesem Bereich ist die Vertragsgestaltung ein effektives Mittel, das Konfliktpotential deutlich zu verringern.